Ich habe da mal eine kleine Frage.
Also ganz Logisch das ich nur selbstgemachte Bilder einstellen. Also dafür brauche Ich keine Genehmigung, logisch.
Was ist aber wenn Ich für das, was ich fotografiert habe keine Genehmigung hatte und der Eigentümer etwas dagegen hat?
Glaube Ihr versteht schon was ich meine.
In bestimmten Fällen liefere ich doch quasi eine Selbstanzeige für z.B. Hausfriedensbruch, denn auch wenn ein Fenster offensteht, heißt das nicht das ich ein Gebäude einfach betreten darf.
Beim lesen der AGB’s stellt sich mir noch mehr die Frage siehe unter §3 … „dass er keine Inhalte enthält, die gegen geltendes Recht…. Verstößt“.
Verstößt also eventuell ein solcher Betrag gegen geltendes Recht?
Hoffe ihr könnt etwas Klarheit schaffen.
Gruß Andre








